
Rahmenbedingungen für Ihre erfolgreiche Psychotherapie
Kontinuität und klare Rahmenbedingungen
Wesentlich für den Erfolg Ihrer Behandlung ist der regelmäßige therapeutische Kontakt. Klare verbindliche Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Teil jeder Psychotherapie.
Kostenloses Erstgespräch für Ihr sicheres Gefühl
Das kostenlose Erstgespräch erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail und dauert rund 30 Minuten. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Neben Ihren persönlichen Fragen klären wir Ihr Anliegen sowie die Notwendigkeit einer Psychotherapie ( Indikation). Dabei erfahren Sie auch mehr über die Arbeitsweise.
Die gesetzlich verankerte Schweigepflicht für Ihre Sicherheit
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz) – auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen, Angehörigen etc. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen offen und vertrauensvoll zu besprechen.
Gemeinsam finden wir die für Sie passende Frequenz und Dauer Ihrer Sitzungen
Einzelsitzungen finden in der Regel einmal in der Woche statt und dauern 50 Minuten. Die Dauer einer Behandlung hängt von Ihrem konkreten Ziel und Ihrer persönlichen Problemstellung ab.
Absageregelung: Sollten Sie einmal aus dringenden Gründen einen Termin nicht wahrnehmen können, werden Sie darum gebeten, diesen bis 48 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Ihre Krankenkasse unterstützt Ihre Therapie mit bis zu 50,00 Euro
Das Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie. Gerne werden Sie über die Höhe des Honorars beim Erstkontakt oder in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch informiert.
Als eingetragene Psychotherapeutin können Sie die Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen – sofern eine krankheitsbedingte Störung vorliegt. Die Höhe der Zuschüsse liegen je nach Kasse zwischen 21,80 Euro und 50,00 Euro. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Sozialversicherungsträger nach der Höhe des Kostenersatzes oder Sie erfahren dies beim kostenlosen Erstgespräch. Für die Rückerstattung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung vor der zweiten Therapiestunde. Selbstbehalte können natürlich auch bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.
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